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Markus Grübel
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Frage von Thomas S. •

Frage an Markus Grübel von Thomas S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Grübel,

die systemrelevanten Banken, die gerettet werden müssen, haben Geld vom Staat bekommen. Dieses musste sich der Staat leihen. Das tut er bei den Banken - die eigentlich gar kein Geld haben.

Dieser Sachverhalt hat mich dazu gebracht, einmal zu recherchieren, und tatsächlich macht diese Aussage unter folgenden Umständen Sinn: In Unserem System geben zum größten Teil Banken das Geld aus. Immer wenn jemand Schulden macht, entsteht Geld (heute elektronisch). Anders rum: Wenn Schulden zurück bezahlt werden, verschwindet das Geld wieder. Ergo: Schulden und Guthaben sind eigentlich nicht zwei Dinge, sondern ein und dieselbe Sache.

Dr. Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank hat dies in seiner Begrüßungsrede anlässlich des 18. Kolloquiums des Instituts für bankhistorische Forschung am 18.09.2012 genau so beschrieben.

Die Schulden müssen immer mit Zinsen zurückbezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Geldschöpfung wird aber nur der Leihbetrag geschöpft. Die fälligen Zinsen muss der Kreditnehmer noch zusätzlich aus der Wirtschaft generieren. Das geht jedem Wirtschaftsteilnehmer so. Wenn also alle Kredite abbezahlt werden sollen, muss die Geldmenge entsprechend der Funktionen des Zinses steigen. Geld muss aus Schuld geschöpft werden, Schuld generiert Zins, Zins steigert die Menge des benötigten Gelds, dieses Geld muss aus Schuld geschöpft werden die wiederum Zins generiert usw.

Aus dieser Logik heraus entsteht Wachstumszwang. Und aus der Logik der Exponentialfunktion des Zinses in der nicht ewig wachsenden realen Welt entsteht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Wenn es Wachstum nur dann geben kann, wenn die Verschuldung steigt, gehen sie davon aus, dass ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz und eine Schuldenbremse gleichzeitig funktionieren könnten? Glauben Sie, dass die systemimmanente Verschuldung von anderen Wirtschaftssubjekten übernommen wird?

Wäre es nicht besser, über eine Geldordnung nachzudenken, die keine Verschuldung erzwingt?

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Sehr geehrter Herr Stach,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. September 2012.

Der von Ihnen hergestellte Zusammenhang zwischen Wachstumsbeschleunigungsgesetz und Schuldenbremse ist für mich nicht verständlich. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde als Reaktion auf die Wirtschaft- und Finanzkrise ein wichtiger Impuls für einen dynamischen und stabilen wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland gesetzt. Das Gesetz beinhaltet etwa gezielte, krisenentschärfende Korrekturen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Für Familienunternehmen wurde durch den Abbau von Hemmnissen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer der Unternehmensübergang erleichtert. Für mich als Familienpolitiker ist es außerdem wichtig, dass mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz Familien mit Kindern entlastet wurden. Durch eine Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes in einem finanziellen Gesamtvolumen von 4,6 Mrd. Euro mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 haben wir die Situation von Familien gestärkt.

Die seit dem 1. Januar 2011 geltende Schuldenregel des Artikels 109 GG, die sogenannte Schuldenbremse, zwingt Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen. Diese Regelung ist meiner Einschätzung nach richtig und gut. Auch der Staat muss solide haushalten. Ein Blick auf einige Mitgliedstaaten der EU lässt erkennen, was passiert, wenn über Jahre hinweg keine solide Haushaltsführung erfolgt. Die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Lage einiger EU-Mitgliedstaaten zeigt, wie wichtig eine solide Haushaltsführung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB

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