Frage an Markus Grübel von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grübel,
wie stehen Sie zu der UN-Konvention gegen Korruption? Ich selbst bin Beamter und damit strengen Regeln unterworfen, diese Regeln schaden aber nicht, weil Sie einfach transparent zu machen sind. Der Fall Wulff hat mir vor Augen geführt, dass diese Regeln im Bereich der Abgeordneten fehlen. Welche Gründe sehen Sie dafür, dass bisher offensichtlich kein Bedarf an entsprechenden Regeln für Mandatsträger - die deutlich mehr eigene Entscheidungen treffen als Beamte - gesehen wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gerwig,
Sie haben mir eine Anfrage zum Thema UN-Konvention gegen Korruption übersandt.
Das Strafgesetzbuch verbietet als Straftatbestand die Abgeordnetenbestechung. Diese bezieht sich auf den Kauf und Verkauf von Stimmen bei Abstimmungen und Wahlen. Damit ist das Herz unserer Demokratie geschützt.
Grundsätzlich treten wir als Fraktion entschieden gegen Korruption und Bestechung sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich ein.
Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags geregelt. In der Anlage 1 der Geschäftsordnung sind die Verhaltensregeln der Abgeordneten festgehalten. So müssen Abgeordnete Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die möglicherweise eine Interessenverknüpfung darstellen, veröffentlichen. Die Geschäftsordnung ist beispielsweise unter bundestag.de veröffentlicht.
Es ist richtig, dass das UN-Übereinkommen gegen Korruption und Bestechung vom Deutschen Bundestag noch nicht ratifiziert wurde. In der CDU/CSU-Fraktion werden dazu intensive Gespräche geführt. Neue Impulse erwarten wir uns von der Anhörung im Rechtsausschuss am 17. Oktober 2012.
Ich persönlich stehe der UN-Konvention grundsätzlich positiv gegenüber, allerdings ist das freie Mandat des Abgeordneten ein besonderer Wert an sich. Gerade in diesem Punkt unterscheiden sich die Aufgaben und Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten erheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel MdB