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Markus Grübel
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Frage von Dr.Wolfgang H. •

Frage an Markus Grübel von Dr.Wolfgang H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Grübel,

bitte teilen Sie mir Ihre Einstellung zum ESM und dessen weitreichende Folgen für die Prosperität und Souveränität unseres Landes mit.

Teilen Sie die Sorgen und Bedenken der zahlreichen Kritiker und Mahner in Bezug auf eine weitgehende Bedeutungslosigkeit des Parlamentes im Hinblick auf zentralistisch regulierte Anforderung und Verteilung immenser Finanzmittel und wenn nein ,warum nicht ?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

W.Hartmaier

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Sehr geehrter Herr Dr. Hartmaier,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Mai 2012.

Ich werde bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag für den ESM stimmen, da er ein wichtiger Baustein für eine dauerhaft stabile Währungsunion in Europa ist. Der ESM sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern als ein Mittel zur Bewältigung der europäischen Finanzkrise. Weitere Maßnahmen wie die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten müssen erfolgen.

Ich teile nicht die Sorge, dass der ESM zur Bedeutungslosigkeit des Deutschen Bundestages führt. Zunächst ist es in keiner Weise so, dass wir – als Abgeordnete des Deutschen Volkes - mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Etwas anderes würde auch das Bundesverfassungsgericht nicht zulassen. Der Deutsche Bundestag muss nicht nur den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren.

In Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag ist vorgesehen, dass das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals regelmäßig überprüft werden. Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister, welche die gewählten Regierungen der Eurostaaten repräsentieren, vertreten sind. Deutschland verfügt auf Grund des Einstimmigkeitserfordernisses jederzeit über ein Vetorecht; ein Beschluss gegen die Stimme Deutschlands ist also nicht möglich. Für eine Erhöhung des genehmigten Stammkapitals wäre in Deutschland eine erneute gesetzliche Regelung erforderlich. Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag sieht hierzu ausdrücklich vor, dass ein Beschluss des Gouverneursrats zur Änderung des Kapitals erst in Kraft tritt, nachdem die jeweils erforderlichen nationalen Verfahren zur Umsetzung des Beschlusses abgeschlossen sind.

Erst vor ein paar Wochen haben die Haushälter sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer der Koalition einen Vorschlag erarbeitet, wie die Beteiligung des Deutschen Bundestages am ESM sinnvoll geregelt werden könnte. Zu den wesentlichen Aspekten des Vorschlags zählt:

1. Das Plenum des Deutschen Bundestages muss immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht.

2. Der Haushaltsausschuss begleitet die Umsetzung der Programme und muss z.B. Änderungen der Bedingungen von Hilfsprogrammen zustimmen, wenn das Gesamtfinanzierungsvolumen des Hilfsprogramms unverändert bleibt.

Der Vorschlag wird in den kommenden Wochen, etwa im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses, beraten. Mögliche Verbesserungen können dann noch aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Grübel MdB

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