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Markus Grübel
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Frage von Marco T. •

Frage an Markus Grübel von Marco T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Grübel,

warum wird die seit 01.01.2011 erhobene Luftverkehrsabgabe auch auf beruflich genutzte Tickets von Mitarbeitern der Fluggesellschaften (sog. ID-Tickets) angewendet.

Diese ID-Tickets werden ausgestellt für Mitarbeiter von Airlines, welche hauptsächlich davon Gebrauch machen, um per Flugzeug zur meist weiter entfernten Arbeitsstelle zu kommen.

Durch die Luftverkehrsabgabe hat sich der Endpreis dieser ID-Tickets innerdeutsch um nahezu 50% erhöht.

Dadurch hat ein durchschnittlicher, vollzeitbeschäftigter Flugbegleiter im Jahr Mehrkosten von ca. 1000€. Hierdurch werden großteils Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen so stark belastet, daß die Berufsausübung ohne zusätzliches Einkommen kaum mehr möglich ist.

Ausserdem werden wird für den Erwerb dieser ID-Tickets seither auch schon der geldwerte Vorteil versteuert.

Bei anderen Berufsgruppen, die durch Ihre Zugehörigkeit zu einer Firma Vergünstigungen erhalten, werden diese ja auch nicht noch extra besteuert. Zum Beispiel ein Vergünstigter Erwerb eines KfZ durch einen Mitarbeiter eines Automobilherstellers.

Für Bearbeitung meines Anliegens bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Todte

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Sehr geehrter Herr Todte,

Sie haben mir eine Frage zum Thema Finanzen gesandt. Im Haushaltsbegleitgesetz 2011 hat der Deutsche Bundestag unter Artikel 1 das Luftverkehrsteuergesetz verabschiedet. Dieses Gesetz dient zwei Zielen. Zum einen geht es darum, für den öffentlichen Haushalt zusätzliche Mittel zu generieren. Zum anderen soll dieses Gesetz auch eine Lenkungsfunktion übernehmen. Aufgrund der besonderen Mobilität des Flugverkehrs, europarechtlicher Vorgaben und internationaler Abkommen ist dieser von einer Kerosinsteuer ausgenommen. Über die Luftverkehrsabgabe wird nun die besondere Mobilität von Passagieren besteuert. Dies soll auch die umweltschonenden Verkehrsmittel attraktiver machen, im Sinne der Herstellung von ähnlichen Wettbewerbsbedingungen.

Einzelne Bundesländer und auch Unternehmen haben bereits eine Klage gegen die Luftverkehrssteuer angekündigt, so dass dieses Gesetz nun einer gründlichen rechtsstaatlichen Überprüfung unterzogen werden wird. Konkret bemängeln Sie die zusätzliche Besteuerung in Höhe von 8 Euro der innerdeutschen Flüge auch für Flugbesatzungen auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz. Zu dieser Frage ist bereits ein Petitionsverfahren anhängig, deren Mitzeichnungsfrist am 3. März endet.
Aufgrund dieser Petition wird sich der Petitionsausschuss mit der Frage nach der Besteuerung der ID-Tickets befassen.

Mit meiner Antwort möchte ich Sie daher auf die rechtsstaatliche Auseinandersetzung mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage aufmerksam machen und darum bitten, das weitere Verfahren zu beobachten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB

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