Frage an Markus Grübel von Mathias F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grübel,
die SPD hat während ihrer Regierungszeit durch die Änderung von Artikel 12a GG und das SGleiG maßgeblich die Benachteiligung von Männern gegenüber Frauen gefördert. Jahrzehntelang war die Bundeswehr ein (fast) reiner Männerverein. Für die Musterungs-/Einstellungsuntersuchung behielten die Männer in der Regel die Hose an, es reichte, wenn die Wehrpflichtigen vor dem Arzt kurz die Hose geliftet haben um die Genitalkontrolle durchzuführen. Bei der Einstellungsuntersuchung war oft nur ein Arzt im Raum, wenn ein Assistent anwesend war, stellte sich der Arzt zumeist so, dass das Genital für den Schreiber nicht sichtbar war. Seit der vollständigen Öffnung der BW für Frauen hat sich das zunehmend geändert. Gemäß ZDv 46/1 ist die Untersuchung für alle (m/w) Soldaten gleich, also auch Analbereich und Leistengegend, bis auf eben die Genitalkontrolle bei Männern. Bei der Untersuchung der freiwilligen Damen wird grundsätzlich männl. Personal durch weibl. Personal ersetzt, zudem haben die Damen immer die Unterbekleidung an. Wehrpflichtige werden dagegen immer häufiger von Frauen untersucht, sie können noch froh sein, wenn es wie o.g. abläuft. In einigen Kasernen ist es dagegen Realität, dass sich die Männer für die gesamte sogenannte ärztliche Untersuchung vollständig nackt vor der Ärztin und ein oder zwei Sanitäterin/en ausziehen müssen. Das sind mittlerweile Verhältnisse wie beim Kaiser oder im Dritten Reich. Zwar werden sie nicht in der Gruppe (allerdings teilen sich Männer eine Stube und gehen gemeinsam duschen) nackt untersucht, jedoch müssen sie sich jetzt vor Frauen präsentieren, die so etwas selber nie über sich ergehen lassen brauchten.
Wird diese sexistische Diskriminierung in Zukunft auch ohne Verfassungsklage durch Union/FDP abgeschafft, bekommen auch Männer (wie Frauen) einen Fragebogen für einen (urolog.) Facharzt ihrer Wahl und wird für die restliche Untersuchung männl. Personal eingesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Frost
Sehr geehrter Herr Frost,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 28. Dezember 2009 und vom 8. Januar 2010 zur musterungsärztlichen Untersuchung der Genitalien.
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat mich darauf hingewiesen, dass er Ihnen jüngst in einem Schreiben den aktuellen Sachstand mitgeteilt habe. Insbesondere weist der Wehrbeauftragte darauf hin, dass Wehrpflichtige die Möglichkeit haben, ein Attest eines Arztes oder einer Ärztin ihres Vertrauens vorzulegen, um die musterungsärztliche Untersuchung in der sonst üblichen Form zu vermeiden. Außerdem könne der zu Musternde die Untersuchung durch eine gleichgeschlechtliche Person fordern, die bei Kapazitätsmangel der Bundeswehrärzte durch eine in ziviler Praxis niedergelassene ärztliche Person durchgeführt werden könne. Allerdings werde dieses Angebot nur dann gemacht, wenn der zu Untersuchende sich mit der vorgesehenen Untersuchungsmodalität nicht einverstanden erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel MdB