Frage an Markus Grübel von franz z. bezüglich Wirtschaft
wann will die neue regierung die spekulationsfrist wieder einführen ,genauso die abschreibungsmöglichkeit der fahrten zu den hauptversammlungen?
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
der Bundestag hat mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz Entlastungen für Bürger und Unternehmen in Höhe von rund 8,5 Mrd. € beschlossen. Die größte Einzelmaßnahme betrifft dabei Familien mit Kindern. Allein die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds entlastet Familien mit Kindern um rd. 4,6 Mrd. €. Darüber hinaus werden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (erweiterte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet.
Eine Wiedereinführung der Spekulationsfrist ist dagegen zurzeit nicht geplant. Hintergrund ist, dass die Spekulationsgewinnbesteuerung wie sie in den Jahren 1997 und 1998 durchgeführt wurde, vom Bundesverfassungsgericht am 9. März 2004 wegen Mängeln im Vollzug für verfassungswidrig erklärt wurde. Im Kern besagte das Urteil: Eine Steuer ist nur dann rechtens, wenn auch sichergestellt werden kann, dass sie gezahlt wird. Das war ab 1999 mit dem sogenannten Kontenabrufverfahren möglich. Dieses wirkte jedoch auf viele Anleger abschreckend – sie legten ihr Kapital eher im Ausland an als in Deutschland. Da auch diese Situation nicht befriedigend war, hatte die große Koalition beschlossen, die Spekulationsfrist abzuschaffen, wodurch auch das Kontenabrufverfahren grundsätzlich wieder überflüssig wurde. Änderungen bei Abschreibungsmöglichkeiten der Fahrten zu Hauptversammlungen sind zurzeit nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel MdB