Frage an Markus Grübel von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grübel,
Sie haben - wie die Mehrheit Ihrer Fraktion - für das "Zugangserschwerungsgesetz" gestimmt. Ich bin sicher, dass Ihnen die massive Kritik an dem Gesetz nicht entgangen ist. Als Mitglied im Parlamentsausschuss der das von-der-Leyen-Ministeium abbildet würde mich interessieren, welcher der öffentlich immer wieder verbreiteten Gründe Sie motiviert haben dafür zu stimmen:
1. Sie glauben wirklich mit dem Gesetz etwas zur Verhinderung von Kindesmißbrauch zu tun/die Kinderpornoindustire empfindlich zu treffen.
2. Ihnen waren die mit diesem Gesetz verbundenen Probleme im Vorfeld nicht bekannt.
3. Sie wussten, das das Gesetz kritisch ist, wollten in der öffentlichen Meinung aber nicht als Förderer von Kinderpornographie dargestellt werden können.
4. Sie haben sich an der Mehrheit Ihrer Franktion orientiert.
5. ...
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, ich bin gegen das Gesetz. Ich halte keines der genannten Argumente für besonders gut oder schlecht. Mich würde einfach nur interessieren, was Ihre Gründe waren. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Gerwig,
vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Kinderpornographie.
Die von Ihnen vorgegebene Antwort 1 war für mich entscheidend. Ich bin mir bewusst, dass die Maßnahme keinen 100%tigen Schutz sicherstellt. Zufällige Besuche und Besuche von Menschen, die im Umgang mit dem Medium durchschnittlich vertraut sind, werden aber deutlich erschwert.
Ergänzend teile ich Ihnen folgendes mit:
1. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt gegen die schrecklichen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.
2. Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen.
3. Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.
4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.
5. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.
6. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.
Insgesamt ist durch die massiven Nachbesserungen durch die Union ein ausgewogenes Gesetz entstanden, das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Markus Grübel MdB