Frage an Markus Grübel von Christophoros C. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grübel,
seit dem Amoklauf in Winnenden werden wieder Stimmen laut, die ein komplettes Verbot für sogenannte "Killerspiele" fordern. Neulich wurde z.B. in der Innenministerkonferenz der Länder eine Empfehlung an den Bundestag, für das Verbot ebendieser Spiele beschlossen.
Wie lautet ihre Stellung gegenüber dieser Forderungen und inwiefern sehen Sie dabei den Artikel 5 des Grundgesetzes in Gefahr.
Mit freundlichen Grüßen
Christophoros Chatzigiannis
Sehr geehrter Herr Chatzigiannis,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2009, in der Sie mir Ihre Bedenken zu dem Thema "Killerspiele" darlegen.
Nach den bestürzenden Ereignissen von Winnenden und Wendlingen im März 2009 hat der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Hierbei haben die Abgeordneten den nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Opfer Rechnung getragen, mit gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen und eine Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie verbesserte Kontrollmöglichkeiten beschlossen.
Im Zusammenhang mit Winnenden und Wendlingen sind auch Computerspiele in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten dieses für besorgniserregend, wenn auch nicht zwangsläufig für verbotswürdig. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich daher für eine Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele ausgesprochen. Dabei werden wir sorgfältig zwischen den Belangen des Jugendschutzes und dem Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte abwägen.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Markus Grübel, MdB