Frage an Markus Grübel von Stefan K.
Sehr geehrter Herr Grübel,
wie Peter Gauweiler korrekterweise in der Sendung von Günther Jauch vom
25.10.2015 ( https://youtu.be/UkfY5ISdp4I?t=1319 ) beklagt, hält sich die
Bundesregierung derzeit in der Flüchtlingskrise nicht an geltendes Recht.
Im krassen Widerspruch zum Grundgesetz Artikel 16a Abs2. und
Aufenthaltsgesetz Kapitel 2 Abschnitt 1 und 2
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/ erlaubt die
Bundesregierung und insbesondere die Bundeskanzlerin jedem Flüchtling an
Deutschlands Landgrenzen derzeit den Grenzübertritt, obwohl diese nach
geltendem Recht weder Anspruch auf Asyl (Art 16a Abs.2 GG) noch einen
gültigen Aufenthaltstitel haben.
Dieser fortwährende Rechtsbruch beunruhigt zunehmend auch europäische
Politiker, wie z.B. Europaparlamentarier Richard Sulik, der die Bedenken
unserer osteuropäischen Nachbarländer in der Sendung "Menschen bei
Maischberger" vom 3.11.2015 zum Ausdruck bringt und ebenfalls von der
Bundesregierung fordert, dass diese sich an die Verfassung halten soll:
http://www.ardmediathek.de/tv/Menschen-bei-Maischberger/Das-Fl%C3%BCchtlingsdrama-Versagt-die-Gro%C3%9Fe-/Das-Erste/Video?documentId=31448398&bcastId=311210
Minute 15:20-16:40
Minute 22:50-24:30
Minute 48:55-49:35
Minute 52:40-53:10
Minute 01:01:45-01:03:00
Minute 01:09:25-01:10:50
Selbstverständlich möchte ich natürlich auch, dass sich unsere
demokratisch gewählte Regierung an Recht und Gesetz und insbesondere an
unser Grundgesetz hält.
Daher lautet meine Frage an Sie: Warum bricht unsere Bundesregierung jeden
Tag tausendfach (jeder unerlaubte aber tolerierte Grenzübertritt ist ein
Rechtsbruch) Recht, Gesetz und Verfassung und wann gedenkt sie damit
aufzuhören?
Sehr geehrter Herr Kienzle,
der aktuelle Flüchtlingszustrom ist für unser Land eine sehr große Herausforderung. Es ist vollkommen klar, dass die Anzahl der Menschen, die zu uns kommen wollen, zu hoch ist! Wir stoßen jetzt schon an vielen Stellen an unsere Grenzen, wie ich vor allem in Gesprächen mit Ehrenamtlichen, Landräten und Bürgermeistern immer wieder erfahre.
Sie sprechen in Ihrer Nachricht das Thema „Grenzübertritt“ an. Meine Partei hat dazu mit der Forderung nach Transitzonen einen guten Vorschlag unterbreitet. Leider zeigte sich die SPD bei dem Thema zunächst ablehnend und stimmte erst nach einigen Verhandlungen der Einrichtung „besonderer Aufnahme-Einrichtungen“ zu, in denen diejenigen ohne Aussicht auf Anerkennung sehr zügig in ihre Herkunftsländer zurückkehren. In den Einrichtungen wird bei Asylbewerbern die aus sicheren Herkunftsländern stammen, mit Wiedereinreisesperre, mit Folgeanträgen und ohne Mitwirkungsbereitschaft ein beschleunigtes Asylverfahren einschließlich Rechtsmittelverfahren und Rückführung durchgeführt. Gegenwärtig setzen wir Unionspolitiker uns außerdem für eine Begrenzung des Familiennachzugs ein. Rechtliche Möglichkeiten in diesem Bereich müssen geprüft und dann konsequent umgesetzt werden!
In der aktuellen Flüchtlingskrise brauchen wir vor allem engagiertes und zügiges Handeln! Das betrifft die Fluchtursachen, gemeinsame europäische Maßnahmen, aber auch nationales Handeln und die Verfahren. Wir brauchen dazu aber eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Wichtig ist es mir, den Kern des Asylrechts und Menschlichkeit zu bewahren, Deutschland aber auch nicht zu überfordern. Die hohe Zahl der Flüchtlinge muss reduziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel MdB