Wie stehen Sie zur neuen ungerechten Grundsteuer? Sehen Sie oder Ihre Partei ein Chance bundeseinheitliche Vorgaben zu machen?
S. g. H. Sickinger,
vorneweg, ich war ca. 15 Jahre beruflich mit der alten Grundsteuer beschäftigt! Diese war reformbedürftig, aber meines Erachtens in den alten Bundesländern gerechter als das neue Recht!
Weil, das neue Recht begünstigt Multimillionäre und Milliardäre mit ihren Protzbauten. Diese Bauten wurden ehemals zutreffend im Sachwertverfahren bewertet mit einem hohen Wert für das Gebäude!
Das neue Verfahren begünstigt auch die reichen Unternehmer, weil der Gebäudewert wegfällt und der niedrige Bodenrichtwert im Industriegebiet zum Ansatz kommt. Die zahlen ca. die Hälfte als bisher! Treffen tut es in BW den alten Rentner/Rentnerin, die noch ihren Kochgarten am Haus haben. Es gäbe noch manch weiteres Beispiel.
Doch auch die vielen unterschiedlichen Regelungen in den anderen Bundesländern führen zu grotesken Unterschieden bei Bürgern an den Landesgrenzen (z.B. Bodenseeregion).
Ich sehe auch eine Willkür bei den Hebesätzen A und B. Stuttgart vorher 520 jetzt 160. Und umgekehrt!

Sehr geehrter Herr L.,
Die SPD hat sich immer für eine gerechte Besteuerung eingesetzt – das gilt auch für die Grundsteuer. Dass die neue Reform in Baden-Württemberg aus Ihrer Sicht zu einer Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Grundstücken führt, während wohlhabendere Immobilieneigentümer und Unternehmen profitieren, ist ein Punkt, den ich sehr ernst nehme. Die Grundsteuer sollte gerecht und sozial ausgewogen sein – und genau hier gibt es in der aktuellen Umsetzung offensichtlich Nachbesserungsbedarf.
Die SPD hat sich im Bund für eine einheitlichere und sozial gerechtere Lösung eingesetzt, doch durch die sogenannte „Öffnungsklausel“ konnte jedes Bundesland sein eigenes Modell wählen. Baden-Württemberg hat sich für ein wertunabhängiges Bodenwertmodell entschieden, das – wie Sie richtig schildern – zu Ungleichheiten führt.
Als SPD setzen wir uns für eine gerechtere Gestaltung der Grundsteuer ein. Konkret bedeutet das:
- Soziale Ausgewogenheit als Maßstab: Die Grundsteuer muss fair sein. Das bedeutet, dass Normalverdiener, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit kleineren Grundstücken nicht stärker belastet werden dürfen als große Immobilienbesitzer oder Unternehmen.
- Hebesätze im Blick behalten: Wir müssen darauf achten, dass Kommunen die Hebesätze nicht willkürlich anpassen, sondern sich an einer fairen Lastenverteilung orientieren.
Ihr Hinweis auf die Probleme der Reform zeigt, dass hier nachgesteuert werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Sickinger