Frage an Mario Brandenburg von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brandenburg,
ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?
Sehr geehrter Herr Urschbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen.
Die Freien Demokraten wollen, dass Versicherte wieder Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zurückgewinnen. Die Versicherten sollen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit dem Jahr 2004 gibt. Die Freien Demokraten waren damals die einzige Fraktion des Deutschen Bundestages, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt haben.
Deshalb fordern wir die Halbierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes in der Auszahlungsphase. Die entstehenden Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen aber nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten führen, sondern müssen über Steuermittel ausgeglichen werden. Weil es sich um eine Investition in die Zukunft der Alterssicherung handelt, ist es deshalb richtig, dass dafür der Steuerzuschuss des Bundes für die GKV entsprechend erhöht wird.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns weiterhin im Deutschen Bundestag für eine Lösung im Sinne der Versicherten einsetzen werden.
Mit besten Grüßen
Mario Brandenburg, MdB