"Warum wurden von DHV und HLB keine Stellungnahmen zum Entwurf eines neuen § 132a BBG eingeholt?" und weitere Fragen.
Sehr geehrter Herr Brandenburg,
am 13.12.2023 hat das Bundeskabinett den "Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" beschlossen. Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Warum wurden zu dem Gesetzentwurf keine Stellungnahmen des Hochschullehrerbunds und des Deutschen Hochschulverbands eingeholt?
- Warum findet in dem Entwurf die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) keine Erwähnung?
- Wie steht das BMBF zu der in der Entwurfsbegründung genannten Lehrverpflichtung von 792 Lehrverpflichtungsstunden vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Wissenschaftsrat z.B. in der Reakkreditierung der HdBA von 2017 geäußert hat, dass 666 LVS die Obergrenze der Lehrverpflichtung an HAW darstellen sollten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und herzliche Grüße, Thomas E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage hier auf Abgeordnetenwatch. Sie bezieht sich inhaltlich auf einen Themenbereich, der bei meinem Kollegen Dr. Jens Brandenburg in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung liegt. Wenden Sie sich mit dieser Frage daher am besten direkt an das BMBF unter information@bmbf.bund.de.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Brandenburg, MdB