
(...) Deswegen darf sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich um die Höhe des Beitrages drehen. Vielmehr müssen die Kassen die Möglichkeit bekommen, mit guter Versorgung und erstklassigem Service punkten zu können. (...)
Maria Klein-Schmeink
(...) Deswegen darf sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich um die Höhe des Beitrages drehen. Vielmehr müssen die Kassen die Möglichkeit bekommen, mit guter Versorgung und erstklassigem Service punkten zu können. (...)
(...) Langsam drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass das Bundesgesundheitsministerium versucht, den Skandal bewusst klein zu halten. (...) Dies ist an Dreistigkeit kam zu überbieten (siehe Antwort der Bundesregierung: https://schulz-asche.de/wp-content/uploads/2018/08/Antwort_SchriftlFrage_Valsartan_20180808_AW-PSt-Dr.-Gebhart_SF-7-453_MdB-Kordula-Schulz-Asche.pdf ) (...)
(...) Das Besondere Kirchgeld wird auf Basis der kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer von denjenigen Kirchenmitgliedern erhoben, die sich zur Erlangung des Ehegattensplittings zur Einkommensteuer zusammen mit ihrem Ehepartner veranlagen lassen und selbst über kein oder ein geringeres Einkommen als der Ehepartner verfügen, der als allein- oder besserverdienender Ehepartner indes keiner Kirchensteuer erhebenden Religionsgesellschaft angehört. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene Richtlinie 2004/24/EG des europäischen Parlaments und des Rates wurde bereits 2004 verabschiedet und hat nicht dazu geführt, dass Naturheilmittel nicht mehr zugelassen werden. Im Gegenteil zielte die Richtlinie darauf ab, in bestimmten Fällen die Zulassung zu erleichtern. (...)
(...) glaubensverschiedenen Ehen, nach denen Sie fragen, gehört nur ein Ehepartner einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an. Nach unserer Kenntnis wird in diesen Fällen (auch bei gemeinsamer Veranlagung) die Kirchensteuer nur von dem Ehepartner erhoben, der/die auch Mitglied der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies halten wir auch für zwingend, denn aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit folgt auch, dass (bis auf enge Ausnahmen) kein Nichtmitglied einer Religionsgemeinschaft zur Kirchensteuer herangezogen werden darf. (...)
(...) vielen Dank über Ihr Interesse an grüner Psychotherapiepolitik. Wir haben uns in der letzten Wahlperiode intensiv für Verbesserungen in der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung eingesetzt. (...)