Frage an Maria Klein-Schmeink von Frank H. bezüglich Finanzen
Guten Tag,
wenn Sie dafür sind das Kirchensteuer entrichtet wird, möchte ich Ihre Meinung zu dem Dilemma wissen, wenn in einer Partnerschaft eine Hälfte in einer Religionsgemeinschaft ist und die andere nicht, warum dann zur Bemessung der Kirchensteuer das gemeinsame Einkommen bewertet wird und nicht nur das desjenigen, der in der Religionsgemeinschaft ist.
Mit nachdenklichem Gruß
Sehr geehrter Herr H.,
bei sog. glaubensverschiedenen Ehen, nach denen Sie fragen, gehört nur ein Ehepartner einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an. Nach unserer Kenntnis wird in diesen Fällen (auch bei gemeinsamer Veranlagung) die Kirchensteuer nur von dem Ehepartner erhoben, der/die auch Mitglied der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies halten wir auch für zwingend, denn aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit folgt auch, dass (bis auf enge Ausnahmen) kein Nichtmitglied einer Religionsgemeinschaft zur Kirchensteuer herangezogen werden darf.
Link auf die entsprechende FAQ-Seite der Evangelischen Kirche mit einem Beispiel: www.steuer-forum-kirche.de/faq-gvehe.htm .
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink