(...) 1975 immer wieder hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Vorgaben 1977 bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes berücksichtigt, indem er als Orientierung für die Höhe der Diäten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die einen Wahlkreis von 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen, ebenso einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. (...)
(...) Auch nach dem Rücktritt von Karl-Theodor zu Guttenberg vom Amt des Bundesverteidigungsministers will ich nicht verhehlen, dass ich seine Arbeit als Minister insbesondere wegen seiner Sorge um die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, vor allem in Afghanistan, sehr geschätzt habe. Er kümmerte sich vorbildlich um die Bürgerinnen und Bürger in Uniform, die der Deutsche Bundestag im Rahmen des UN-ISAF-Mandats nach Afghanistan befohlen hat. (...)
(...) Die Bundeswehr hat nun die notwendige Planungssicherheit, um die Reform anzupacken. Verteidigungsminister zu Guttenberg verdient bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe die konstruktiv-kritische Begleitung durch das Parlament. Es ist seinem Engagement und seiner Entscheidungskraft zu verdanken, dass die grundlegendste Reform in der Geschichte der Bundeswehr gelingen kann. (...)
(...) Der Beginn dieses Prozesses ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem sofortigen Abzug der internationalen Sicherheitskräfte, er erlaubt allenfalls deren allmähliche Verringerung in bestimmten Bereichen. Die Abzugsperspektive für unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz in Afghanistan und die Übergabe der Verantwortung an die Afghanen muss sich an konkreten Fortschritten vor Ort bemessen. (...)
(...) In Lünne hat der Konzern Exxon Mobil bisher ausschließlich Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas gemacht, die Förderung mithilfe der Methode des Frackings wurde hingegen bis zu diesem Zeitpunkt nicht genehmigt. Es ist also davon auszugehen, dass in Lünne bislang keine Gifte durch Förderung von unkonventionellem Erdgas in Boden oder Grundwasser gelangt sind. (...)
(...) Dabei bleibt unbestritten, dass die Folge der zivilrechtlichen Privatautonomie auch extreme Auswüchse annehmen kann – ob es um den „Verdienst“ von Profi- Fußballspielern, TV-Moderatoren, Musikkünstlern oder eben Spitzenmanagern der Wirtschaft geht. Hierfür rein rationale Begründungen zu finden, fällt verständlicherweise schwer. (...)