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Maria Flachsbarth
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Frage von Patrick G. •

Frage an Maria Flachsbarth von Patrick G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Dr. Maria Flachsbarth,

meine Frage betrifft die Probebohrungen nach Erdgas des Amerikanischen Engeriekonzerns ExxonMobile in Lünne.
Wie kann es sein, dass es in Deutschland für alle möglichen Sachen Gesetzte, Verordnungen und Bestimmungen gibt, aber in diesem Fall einem Konzern erlaubt wird Gifte in unseren Boden zu pumpen.
Gibt es da niemanden, der sich vorher die Konzepte anschaut? Wenn ich Aussagen von einem Unternehmen höre die ungefähr den Inhalt haben wie, "Das Gift wird schon nicht ins Grundwasser gelangen", dann Frage ich mich ob wir hier ein Glücksspiel mit unseren Leben eröffnet haben. Gibt es da niemanden der auf Bundesebene irgendwie einen Riegel vorschieben kann damit solche unsicheren Förderungen von Erdgas mit Giften verboten werden können, oder braucht Deutschland erst eine Katastrophe, wie sie vergleichbar ja vor kurzem erst im Golf von Mexiko geschehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Gornig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gornig,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch vom 23.01.2011 zu den Probebohrungen nach Erdgas des Energiekonzerns Exxon Mobil in Lünne, zu denen ich gerne Stellung nehme.

Bei den Bohrungen, die Sie ansprechen, handelt es sich um Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas. Wie Sie vielleicht wissen, ist dies im Gegensatz zu konventionellem Erdgas in tieferen Gesteinsschichten eingelagert und bedarf somit spezieller technischer Maßnahmen. Zur Förderung von unkonventionellem Erdgas wird das Verfahren des "Hydraulic Fracturings", kurz "Fracking" genannt, angewendet. Dabei wird eine Flüssigkeit in die Gesteinsschicht gepresst, wodurch Risse im Gestein entstehen, durch die das Erdgas aus dem Gestein entweicht und in das Förderrohr gelangen kann.

In Lünne hat der Konzern Exxon Mobil bisher ausschließlich Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas gemacht, die Förderung mithilfe der Methode des Frackings wurde hingegen bis zu diesem Zeitpunkt nicht genehmigt. Es ist also davon auszugehen, dass in Lünne bislang keine Gifte durch Förderung von unkonventionellem Erdgas in Boden oder Grundwasser gelangt sind.

Zuständig für die Genehmigung von Probebohrungen sowie für die Vergabe von Förderlizenzen sind die Bergbehörden der jeweiligen Bundesländer. Somit fallen sämtlichen Fragen der Erdgasförderung nicht in den Kompetenzbereich des Bundes. Die Auflagen zum Schutz des Grundwassers in Deutschland sind sehr streng. Auch die Überwachung ihrer Einhaltung ist Aufgabe der jeweils zuständigen Landesbehörde.

Dennoch hat sich die Bundesregierung mit der Thematik befasst und zu möglichen Risiken in Verbindung mit der Förderung von unkonventionellem Erdgas mehrfach Stellung genommen. Bisher konnten negative Folgen im Zusammenhang mit Fracking nicht nachgewiesen werden. Praktische Erkenntnisse über die von Ihnen angesprochene Belastungen des Grundwassers oder Schäden der Umwelt liegen nach Angaben der Bundesregierung nicht vor. Dies ist auch damit zu begründen, dass sich die vom Fracking betroffenen gasführenden Gesteinsschichten deutlich unterhalb der grundwasserführenden Schichten befinden und zudem von weiteren geologischen Schichten abgedeckt sind. Das Grundwasser kommt somit nicht mit zur Förderung eingesetzten Stoffen in Berührung. Bei Einhaltung der technischen und Umweltstandards bestehen in dieser Hinsicht also keine grundsätzlichen Unterschiede zur Förderung von konventionellem Erdgas.

Sehr geehrter Herr Gornig, ich bin wie Sie der Auffassung, dass der Schutz der Umwelt und insbesondere des Grundwassers in dieser Frage von größter Wichtigkeit ist. Deshalb halte ich es für richtig, dass vor der Genehmigung über die Förderung von unkonventionellem Erdgas eine umfassende Prüfung möglicher Risiken vorgenommen wird.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth MdB