Frage an Maria Flachsbarth von Volker S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Nachfrage:
Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth, in Ihrer Antwort schreiben Sie:
"Bei aller verständlichen Empörung über manche Auswüchse dürfen keinesfalls alle Manager in Bausch und Bogen verdammt werden".
Sie sehen also im Grundsatz kein sozialpolitisches Strukturproblem darin , wenn Angestellte Manager im Verhältnis zu anderen Angestellten das 200 fache Monatsgehalt erhalten.
Habe ich Sie da richtig verstanden.
MfrGr.
Volker H. Schendel
Ministerialrat a.D.
Sehr geehrter Schendel,
vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 17.12.2010, die mich aufgrund eines technischen Versehens leider erst jetzt erreicht hat und wofür ich mich bei Ihnen höflich entschuldigen möchte. Gerne nehme ich nachfolgend dazu Stellung und hoffe, dass meine Antwort für Sie nach wie vor von Interesse ist.
Im Hinblick auf meinen ersten Antwortbrief an Sie möchte ich bekräftigen, dass der Staat als Arbeitgeber nur über die Bezüge seiner Angestellten und Beamten befinden kann. Richtwerte können auch dort definiert werden, wo private Unternehmen staatliche Hilfen in Anspruch nehmen oder der Staat maßgeblicher Gesellschafter ist. Keineswegs kann es jedoch Aufgabe eines Staates mit einer freiheitlichen Grundordnung, die vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt ist, sein, den Bürgern Obergrenzen für Vergütung ihrer Arbeit vorzuschreiben.
Dabei bleibt unbestritten, dass die Folge der zivilrechtlichen Privatautonomie auch extreme Auswüchse annehmen kann – ob es um den „Verdienst“ von Profi- Fußballspielern, TV-Moderatoren, Musikkünstlern oder eben Spitzenmanagern der Wirtschaft geht. Hierfür rein rationale Begründungen zu finden, fällt verständlicherweise schwer. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sind dies jedoch nicht Gestaltungsbereiche politischer Einflussnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth