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Maria Flachsbarth
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Frage von Manuel S. •

Frage an Maria Flachsbarth von Manuel S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Werte Frau Dr. Flachsbarth.

Ich bin seit über drei Jahren im Sicherheitsgewerbe angestellt und die Arbeit macht mir auch Spaß. Es gibt da aber so einige Dinge, die mir sauer aufstoßen:

1. Mindestlohn

Es ist schön,dass die Gewerkschaft einen Mindestlohn aushandeln konnte. Dieser tritt aber erst im Jahre 2013 in Kraft und der Grund-Brutto-Lohn erhöht sich gerade mal um 0,36€. Bei aktuell noch nichtmal 7,15€ ist dies doch sehr dürftig, wenn man bedenkt,welche Verantwortung Sicherheitskräfte tragen und welchen Gefahren sie sich teilweise aussetzen.
Dazu kommt noch die Inflationsrate.Sie schluckt deutlich den Zuverdienst,wenn er dann kommt. Erhöhte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und erhöhte Krankenkassenbeiträge haben jetzt schön dafür gesorgt, dass ich am Ende eines Monats weniger zur Verfügung habe, als noch vor zwei Jahren.
Die Frage lautet: Wann endlich ringt man sich zu einem Flächendeckenden, für den Bürger wirtschaftlich ausreichenden Mindestlohn durch?

2. Besteuerung und Bonizahlungen

Wann fängt die Regierung an, die Haushaltslöcher mit den Geldern derjenigen zu stopfen,die mehr als ausreichend davon haben? Abgeordnete, Wirtschaftsriesen, Manager u.s.w. bekommen immer mehr und werden Steuerlich auch immer weiter entlastet. Ottonormalbürger darf aber immer tiefer in die Tasche greifen.
Mal Hand aufs Herz und ganz ehrlich: Wieviel von Ihren Diäten geben sie wirklich nur zum Lebensunterhalt aus? Sie bekommen von unseren Steuergeldern nen Dienstwagen gestellt,oder andere Reisekosten bezahlt.Sie können sich ein Haus leisten, werden auf Banketts eingeladen, müssen nicht bei Aldi, Penny oder Lidl einkaufen. Ich habe nichtmal 1000€ Netto im Monat,werde aber dazu gezwungen meiner Unterhaltspflicht für zwei Töchter nachzukommen, ohne Rücksicht darauf, wie viel ich dann für mich noch übrig habe. Jeder Hartz IV Empfänger kann sich mehr leisten, als jemand, wie ich.
Denken sie mal darüber nach.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stoss,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.4.2011 zu den Themen Mindestlohn und Abgeordnetendiäten.

I. Wie Sie wissen, beabsichtigt die christlich-liberale Bundesregierung keinen flächendeckenden Mindestlohn. Sie verfolgt den Grundsatz, die Tarifparteien zu stärken; nicht sie zu ersetzen. Wo Tarifkonkurrenz besteht, werden auch wir als Gesetzgeber nicht die Tarifkonkurrenz in der Weise angehen, dass wir bestimmte Tarifverträge verdrängen. Wer wie die Union tarifliche Mindestlöhne will, der muss vielmehr ein Interesse daran haben, dass möglichst viele der Beteiligten daran mitwirken, auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen und Verhandlungen eine Lösung zu finden. Deswegen war unsere Botschaft an Branchen mit konkurrierenden Tarifparteien, eine einheitliche Verhandlungslösung zu finden.

Dabei bietet das Arbeitnehmerentsendegesetz von 2009 (AEntG) den rechtlichen Rahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer in diesen Branchen verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Tarifvertragsparteien, die in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen sind, können hierzu die Erstreckung der von ihnen geschlossenen Tarifverträge auf alle Arbeitnehmer beantragen. Durch eine Rechtsverordnung oder Allgemeinverbindlicherklärung können dann für Arbeitnehmer angemessene Mindestarbeitsbedingungen geschaffen werden. Schon 2009 war in das AEntG auch die Branche des Wach- und Sicherheitsgewerbes aufgenommen worden. Es fehlte allerdings bisher die für diese Branche erforderliche Mindestlohn- Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Diese ist am 4. Mai 2011 vom BMAS erlassen worden. Somit steht einem flächendeckenden Branchenmindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe nichts mehr im Wege.

II. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung (Diäten) haben. Der Betrag der Diäten muss der besonderen Bedeutung des Amtes der Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss dabei dem Rang, den die Verfassung den Abgeordneten zuteil werden lässt, Rechnung getragen werden. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem grundlegenden „Diäten-Urteil“ vom 5. 11. 1975 immer wieder hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Vorgaben 1977 bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes berücksichtigt, indem er als Orientierung für die Höhe der Diäten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die einen Wahlkreis von 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen, ebenso einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes.
Die Jahresbezüge dieser Personengruppen wurden bisher mit den Abgeordnetenbezügen nicht erreicht. Seit 1. Januar 2009 betragen die Diäten monatlich 7.668 Euro und unterliegen der Einkommenssteuerpflicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Diäten-Urteil auch unmissverständlich entschieden, dass die Diäten zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden müssen, damit sie für alle Bürger und Bürgerinnen nachvollziehbar sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen