(...) Nationalparke dienen nicht der Erholung, sondern können von Menschen allenfalls zum Zwecke der naturkundlichen Bildung, der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung oder als Naturerlebnis für die Bevölkerung genutzt werden. Da der Naturpark Steinhuder Meer aber in wesentlichem Umfang auch der Erholung und dem Tourismus dient und auch weiter dienen soll, kommt eine Einordnung als Nationalpark nicht in Betracht. Ich darf ergänzend darauf hinweisen, dass Niedersachsen zwei große Nationalparke hat, das niedersächsische Wattenmeer mit einer Größe von 278.000 ha und gemeinsam mit Sachsen-Anhalt den seit 1. (...)
(...) Eine Verkleinerung des Bundestages würde das Arbeitspensum der Bundestagsabgeordneten weiter erhöhen. (...) Im Wahlkreis würde die Verkleinerung des Bundestages zwangsläufig zu mehr Bürgerferne führen. (...)
(...) Ob und in welcher Höhe für eine behördliche Genehmigung Verwaltungsgebühren erhoben werden, richtet sich nach den Gebührenordnungen und ergänzender Vorschriften der einzelnen Bundesländer. (...)
(...) Wie Sie nehme auch ich das Kräftespiel im Nahen Osten mit einiger Sorge zur Kenntnis. In Israel bestimmen die möglicherweise vom Iran ausgehende Gefahr und die Option dagegen gerichteter Präventivschläge schon seit Monaten die Schlagzeilen. Allerdings entnehme ich auch der allgemeinen Berichterstattung der vergangenen Wochen, dass Amerika Israel sehr deutlich gemacht hat, ein Angriff auf den Iran verletze amerikanische Interessen. (...)
(...) Diese Freiwilligkeit ist es denn auch, die nach dem geltenden Steuerrecht eine Kultursteuer nicht zulässt. Mit einer Kultursteuer würde der Staat indirekt denjenigen, der aus der Kirche ausgetreten ist, mit einer Sanktion belegen, bzw. die Freiwilligkeit aushöhlen. (...)
(...) Schon mehrfach wurde ernsthaft überlegt, ein solches Modell, auf den Bundestag oder andere Landesparlamente zu übertragen. Dieser Systemwechsel stieß aber immer wieder auf erhebliche Bedenken, denn die Übertragung des NRW-Modells auf den Deutschen Bundestag würde eine Abkehr von dem in § 11 Abs. 1 AbgG vorgesehenen Maßstab für die Bestimmung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung (Orientierung an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes oder dem eines kommunalen Wahlbeamten) bedeuten. (...)