Frage an Maria Flachsbarth von Michael E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Abgeordnete,
warum wird der Naturpark Steinhuder Meeer nicht zum Nationalpark erklärt?
Mit freundlichen Grüssen
Michael Ensslen
Sehr geehrter Herr Ensslen,
für Ihr Schreiben vom 13. November 2008 mit der Frage, warum der Naturpark Steinhuder Meer nicht zum Nationalpark erklärt wird, danke ich Ihnen. Naturparke sind gemäß der übereinstimmenden Vorschriften des § 34 Bundesnaturschutzgesetz und § 27 des Niedersächsischem Naturschutzgesetzes großräumige Gebiete, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, die sich aber wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eigenen und auch gemäß der Raumplanung/ -ordnung für die Erholung vorgesehen sind. Der Naturpark Steinhuder Meer mit einer Größe von ca. 31.000 ha ist ein solcher Naturpark, den es in seiner jetzigen Form seit 1983 gibt. Bei diesem Naturschutzgebiet handelt es sich wegen seiner landschaftlichen Vielfalt sowohl um den für den Tourismus erfolgreichsten Naturpark in Deutschland, als auch um ein Landschaftsgebiet, das als Feuchtgebiet insbesondere für Wat- und Wasservögel gemäß des Übereinkommens über Feuchtgebiete 1971 in Ramsar/Iran besonders zu schützen ist.
Dagegen liegen die Voraussetzungen, um den Naturpark Steinhuder Meer als Nationalpark unter besonderen Schutz zu stellen, nicht vor. Unter welchen engen Bedingungen ein zu schützendes Gebiet von der obersten Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Nationalpark erklärt werden kann, regelt § 34 Bundesnaturschutzgesetz sehr detailliert. (eine gleichlautende Vorschrift im BNatSchG existiert nicht). Hierbei ist besonders zu beachten, dass Nationalparke sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Nationalparke dienen nicht der Erholung, sondern können von Menschen allenfalls zum Zwecke der naturkundlichen Bildung, der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung oder als Naturerlebnis für die Bevölkerung genutzt werden. Da der Naturpark Steinhuder Meer aber in wesentlichem Umfang auch der Erholung und dem Tourismus dient und auch weiter dienen soll, kommt eine Einordnung als Nationalpark nicht in Betracht. Ich darf ergänzend darauf hinweisen, dass Niedersachsen zwei große Nationalparke hat, das niedersächsische Wattenmeer mit einer Größe von 278.000 ha und gemeinsam mit Sachsen-Anhalt den seit 1. Januar 2006 durch Staatsvertrag gegründeten Naturpark Harz mit einer Größe von 24.700 ha.
Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth, MdB