Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehen wir keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren.
Denn klar ist: Unsere Landwirte müssen auch mit verbesserten Tierschutzstandards, die wir alle befürworten, bestehen und wettbewerbsfähig bleiben können.
Nach wie vor sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine akute Gefahr für einen Angriff auf das Bundesverfassungsgericht durch verfassungsfeindliche Parteien. Aber wir nehmen die Diskussionen der vergangenen Wochen sehr ernst.
Dies würde in vielen Bereichen der Wirtschaft und auch in der tierärztlichen Versorgung, zu mehr Flexibilität und einem besseren Angebot führen.
In den letzten Jahren hat sich aber immer stärker das Problem herausgebildet, dass die Fallpauschalen in keiner Weise die sog. fixen „Vorhaltekosten“ abdecken, die alle Kliniken vorhalten müssen, um die medizinische Grundversorgung sicherzustellen.
Ich halte eine Überarbeitung des aktuell geltenden TSG für dringend notwendig, habe bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes der Ampel aber starke Bedenken.