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Mareike Lotte Wulf
CDU
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Frage von Hartmut V. •

Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Nach den Ereignissen in Thüringen und den Ausführungen im Buch "Es ist 5 vor 1933" von Philipp Ruch ist ein Parteiverbotsverfahren m.E. dringend erforderlich.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.

nach intensiver, gründlicher Abwägung hat sich die CDU/CSU-Fraktion dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten. Folgende Erwägungen stehen hinter dieser Entscheidung:

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind mit Blick auf die AfD – zumindest derzeit – aller Voraussicht nach nicht erfüllt und die Verfassungsschutzämter selbst verfügen noch nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren. Auch fehlt für den Gruppenantrag die erforderliche Tatsachengrundlage in Form einer umfassenden Materialsammlung. Diese Beweismaterialien dürfen zudem nicht auf das Wirken von V-Leuten oder verdeckten Ermittlern zurückzuführen sein. Da eine entsprechende Garantie nur die Bundes- bzw. Landesregierungen zu geben vermögen, sind nur sie dazu in der Lage, einen überzeugenden Beweisantrag zu stellen.

Neben diesen juristischen Aspekten, spielt auch die politische Seite eine tragende Rolle. Die Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags wären gravierend: Die AfD erhielte faktisch ein verfassungsrechtliches „Gütesiegel“ als verfassungsgemäße Partei. Dieses Risiko halten wir nicht für vertretbar.

Die politischen Kräfte der demokratischen Mitte müssen die AfD weiterhin inhaltlich und politisch stellen und damit Ursachenbekämpfung betreiben. Die Probleme in unserem Land müssen praxisorientiert gelöst werden, um dem in der Bevölkerung verbreiteten Frust gerecht zu werden.

Ihre 

Mareike Lotte Wulf

 

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