
Im Rahmen der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17.05. hat Frau Staatsrätin Thomas erklärt, dass eine zusätzliche juristische Prüfung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) vorgenommen wurde.
Grüne Hamburg
Im Rahmen der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17.05. hat Frau Staatsrätin Thomas erklärt, dass eine zusätzliche juristische Prüfung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) vorgenommen wurde.
Nach herrschender Rechtsauffassung begründet eine Finanzierungsverabredung zwischen Beteiligten der öffentlichen Hand keine Verpflichtung im Rahmen des Vergaberechts. Ihre Schlussfolgerung, dass es sich um eine gemeinsame Auftragsvergabe gehandelt habe, teile ich deshalb nicht.
kann versichern, dass wir mit ihr eine engagierte und kompetente Kämpferin für den Rechtsstaat und unsere Demokratie an der Spitze der Justizbehörde haben.
(...) Die einzelnen und in Teilen sicher zu kritisierenden Inhalte dieser Werbung würde ich nicht dem Geschäftsmodell der Ströer Media zurechnen. (...)
(...) liegt es an den Hochschulen die Prüfungsordnungen so zu gestalten, dass Studierende die Wahlfreiheit zwischen digitalen und analogen Formaten haben. (...)
(...) Als Grüne Fraktion halten wir die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht für ausreichend, weitere Schritte im Sinne einer NoCovid-Strategie sind notwendig, aber trotzdem gilt, dass bei allen Maßnahmen die sozialen Folgen und insbesondere auch die Rechte von Kindern zu berücksichtigen sind. (...)