Eine Änderung des Ihrem Sachverhalt zugrundeliegenden Gesetzestextes oder der Verwaltungsauffassung können wir nicht nachvollziehen.
Die Anschaffung einer Wohnimmobilie ist für viele Menschen eine der größten und bedeutendsten Investitionsentscheidungen in ihrem Leben.
Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Wir müssen unseren Sozialstaat fitter, nicht fetter machen. Wir haben - unter anderem - mit der Erhöhung des Kindergeldes bereits Entlastungen für Familien auf den Weg gebracht.
Höflich verweise ich Sie auf meine vorherige Antwort und die dortigen Aussagen auf Ihre ursprüngliche Anfrage vom 06.03.2024.
In Deutschland haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht sich friedlich zu versammeln und ihre Meinung frei zu äußern.