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Frage von Jochen T. •

Wann gibt es Bestrebungen Auslieferungsabkommen in Juristischen Verfahren mit anderen Ländern zu machen die verbindlich sind, welche Staaten kooperieren noch nicht mit BRD?

Offenbar gehen einige einfach nach Dubai etc. ... um sich der Justiz zu entziehen.

Wann gibt es außenpolitische und juristische Reaktionen?https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000219992/glitzer-gangster-geldwaesche-datenleck-zeigt-kriminelle-immobilienbesitzer-in-dubai

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Für uns als Freie Demokraten ist klar: Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. In der Bundesregierung arbeiten wir kontinuierlich daran, die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfolgung von Straftätern, einschließlich der Auslieferungsabkommen, zu verbessern. Dafür verhandeln wir mit vielen Staaten, um die internationale Strafverfolgung zu erleichtern und die Kooperation zu stärken.

Erst vor wenigen Wochen haben wir etwa den Weg freigemacht für einen Rechtshilfevertrag zwischen Brasilien und Deutschland. Damit stärken wir die strafrechtliche Zusammenarbeit mit dem größten Land Lateinamerikas, etwa mit Blick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Betäubungsmittelhandels.

Konkret zu Auslieferungen existieren eine Vielzahl von Abkommen sowohl über die Europäische Union, als auch bilateral zwischen Deutschland und Drittstaaten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Auslieferung auf vertragsloser Basis. Auslieferungsgesuche werden in diesem Fall nach dem Gesetz über internationale Hilfe in Strafsachen (IRG) behandelt. Grundlegende Voraussetzung ist dabei die Strafbarkeit der Handlung in beiden Ländern und dass keine Gefahr für menschenunwürdige Behandlung besteht. Das IRG wird außerdem dann herangezogen, wenn bestimmte Rechtsfragen in einem Auslieferungsabkommen nicht abschließend geregelt sind.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

 

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