Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 18.02.2022

Die Blutentnahme bei Straßenverkehrsdelikten ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Gemäß § 81 a Abs. 2 StPO steht die Anordnung einer nicht freiwillig gewährten Blutentnahme grundsätzlich unter Richtervorbehalt.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 18.02.2022

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine innovative, nachhaltige und technologieoffene Energiepolitik mit marktwirtschaftlichen Prinzipien ein. Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist für uns der Schlüssel zum Erreichen von Klimaneutralität.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
E-Mail-Adresse