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Marco Buschmann
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Frage von Sandra Z. •

Sehr geehrter Hr. Buschmann, ist die Coronaschutzimpfung im rechtlichen Sinn eine angeordnete Massenschutzimpfung?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich stehe unmittelbar vor der Entscheidung zur Impfung eines Schutzbefohlenen. In Vorbereitung meiner Urlaubsplanung las ich auf der ADAC Seite, dass die Unfallversicherung nicht leistet: bei ...." Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen...". Fällt die Coronaschutzimpfung darunter? Ich danke Ihnen im Voraus für eine zeitnahe Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Z.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In einer Stellungnahme hat der ADAC klargestellt, dass der Leistungsausschluss in der Unfallversicherung nur für Impfschäden gilt, die durch eine staatlich angeordnete Massenimpfung entstehen (Link). Laut dem ADAC gilt dies bereits seit 2007. Ein Zusammenhang zur COVID-19-Impfung besteht also nicht.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat bereits Anfang des Jahres 2021 erklärt, dass Impfschäden nicht standardmäßig von Unfallversicherungen abgedeckt werden (Link). Einige Versicherungen bieten jedoch Schutz für bestimmte Impfschäden an.

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall des Auftretens von gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 wurden Vorkehrungen im Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgenommen. Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a IfSG besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.

Für uns als Freie Demokraten ist klar: Impfen ist die wichtigste Maßnahme gegen das Coronavirus und der Weg aus der Pandemie zur Normalität. Die in der EU zugelassenen Impfstoffe sind gut wirksam und sicher. Ihr Nutzen überwiegt die Risiken deutlich. Nebenwirkungen sind selten und werden vom zuständigen Paul-Ehrlich-Institut aufmerksam beobachtet. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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