Buchhandlungen sind vom 2G ausgenommen, weil sie zur "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen. Warum gibt es dann die 2G Regel in Büchereien?
Sehr geehrter Herr Y.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Ausbreitung der Omikron-Variante bleibt das Pandemie-Geschehen dynamisch und muss aufmerksam verfolgt werden. Noch ist der Scheitelpunkt bei den Infektionen nicht erreicht. Deswegen sind die aktuellen Maßnahmen dem Ernst der Lage angemessen, um die Omikron-Welle in den Griff zu bekommen.
Im Einzelhandel gilt aktuell grundsätzlich die 2G-Regel (außer in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland, wo Verwaltungsgerichte die Regelung aufgrund juristischer Mängel bei der Umsetzung gekippt haben). Ausgenommen davon sind Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs, wie etwa der Lebensmitteleinzelhandel. Welche Geschäfte konkret unter diese Ausnahmeregel fallen, legen die Bundesländer fest. Damit wird eine angemessene Reaktion auf das regional unterschiedliche Pandemiegeschehen ermöglicht.
Mit dem Verkauf von Verlagserzeugnissen gehören Buchhandlungen zum Einzelhandel. In einigen Bundesländern zählen Buchhandlungen zu den Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs.
Bibliotheken hingegen sind wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Sie eröffnen einen breiten Zugang zu Informationen - und stellen zugleich einen Begegnungs-, Lern- und Arbeitsraum dar. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, gilt in Bibliotheken deswegen die 2G-Regelung.
Für uns Freie Demokraten ist mit Blick auf die aktuellen Corona-Maßnahmen klar: Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Auch die jüngsten Empfehlungen des Expertenrates machen deutlich, dass mit Zunahme der Grundimmunität und Abnahme des Hospitalisierungsindexes die Kontaktbeschränkungen stufenweise zurückgefahren werden sollten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB