
Sofern Cannabispatienten aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr zulässig
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Sofern Cannabispatienten aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind, ist eine Teilnahme am Straßenverkehr zulässig
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir uns mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen
Die Impfung muss mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten und gelisteten Impfstoff nachgewiesen werden
"Menschenrassen" gibt es nicht. Deshalb müssen wir uns von diesem Begriff lösen.
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme eines Themas im Bundestag möglich. Damit geht jedoch keine Missachtung von demokratischen Entscheidungen einher.