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Marco Buschmann
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Frage von Pascal S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, wie wird künftig die Einreise für vollständig geimpfte/geboosterte Drittstaatsangehörige mit einem von der WHO anerkannten Impfstoffes (Sinopharm/Sinovac) geregelt?

Ich beziehe mich auf die Empfehlung der europäischen Kommission, auch geimpfte Drittsstaatsangehörigen einreisen zu lassen, wie es auch schon in vielen Ländern der EU eingeführt wurde. Wird es nicht langsam Zeit diese Benachteiligung aufzugeben? Oftmals gab/gibt es für diese Menschen nicht die Möglichkeit, sich einen Impfstoff herauszusuchen. Das sollte doch angesichts der pandemischen Lage und der Aufhebung der Maßnahmen im Innern auch für Ungeimpfte zumindest für die Geimpften mit jenen von der WHO-anerkannten Impfstoffen nicht dazu noch erschwert werden. Diese Menschen haben auch Familien/Beziehungen die sich seit Beginn der Pandemie kaum sehen können. Beste Grüße

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Europäischen Union werden hohe Anforderungen an die Zulassung von Impfstoffen gestellt. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nimmt dabei eine gründliche Bewertung des jeweiligen Impfstoffes vor. Mit der Zulassung des Totimpfstoffes von Novavax sind insgesamt fünf sichere Impfstoffe gegen COVID-19 in der EU zugelassen.

Bei der EMA laufen aktuell mehrere Zulassungsverfahren für weitere Impfstoffe, darunter fällt auch Coronavac. Seit dem 04.05.2021 befindet sich Coronavac im Prozess der sogenannten fortlaufenden Überprüfung von Arzneimitteln. Dabei bewertet der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA die Daten aus klinischen Studien - sobald diese verfügbar sind. Im Anschluss wird eine Entscheidung getroffen, ob der Impfstoffhersteller genügend Nachweise erbracht hat, um die Zulassung zu beantragen. Da der Hersteller von Coronavac, Sinovac, bislang noch keine ausreichenden Daten zur Verfügung gestellt hat, konnte der Prüfprozess noch nicht abgeschlossen werden.

Bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind wir auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein wichtiger Ratgeber für die deutsche Pandemie-Politik. Denn das PEI überwacht auch die Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen auf den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und schafft damit Vertrauen. 

Für Impfnachweise gilt deswegen: Die Impfung muss mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten und gelisteten Impfstoff nachgewiesen werden. Coronavac zählt bislang nicht zu den anerkannten Impfstoffe und qualifiziert daher nicht für die Erfüllung der Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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