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Marco Buschmann
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Frage von Marc Oliver K. •

Wäre es Ihrer Meinung nach nicht sinnvoll, die Arbeitsstättenrichtlinie hinsichtlich der verbindlichen Raumtemperaturen vorläufig auszusetzen oder anzupassen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und enthält Informationen bezüglich der Temperatur. (...) In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen mindestens +20 °C gewährleistet sein.
In Anbetracht der aktuell diskutierten Energiesparvorschläge (niedrigere Raumtemperatur zu Hause) scheint diese Maßgabe etwas aus der Zeit gefallen. Auch vor dem Hintergrund der mit den gestiegenen und weiter steigenden Energie- und damit Betriebskosten würde ich eine angemessene Anpassung dieser Regelungen für sinnvoll halten. Hierzu hätte ich gerne Ihre Meinung bzw. eine Auskunft über evtl. bereits geplante Gesetzgebungsverfahren.

Vielen Dank

Marc Oliver K.

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihr Anfrage.

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gewährleisten Sicherheit und sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Um den unterschiedlichen Bedingungen am Arbeitsplatz gerecht zu werden, sind die Mindestbestimmungen zur Raumtemperatur abgestuft. Damit wird eine wichtige Flexibilität gewährleistet. So müssen bei leichten Arbeiten im Sitzen 20°C, bei mittelschweren Arbeiten im Stehen 17°C gewährleistet sein. Bei schweren Arbeiten ist bereits eine Temperatur von 12°C ausreichend. Diese Grenzwerte sind auf Basis wissenschaftlicher Evidenz festgelegt worden.

Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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