
Die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ist gesetzlich detailliert geregelt und wird von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall geprüft.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ist gesetzlich detailliert geregelt und wird von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall geprüft.
Das Vorgehen der damaligen Bundesregierung wurde auch auf Antrag der FDP durch einen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet.
Scheidungskinder können künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass das Thema das Kindeswohl gefährde und den Einsatz untersagt.
Mit Blick auf die Komplexität der Materien und die Arbeitsbelastung dauern solche Verfahren in der Regel mehrere Jahre.
Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen.