Es gibt viele Mißbräuche an Kindern in der katholischen Kirche. Warum werden Ermittlungen eingestellt?
Sie schreiben, Der Missbrauchsskandal der katholischen Kirche muss lückenlos aufgeklärt werden.
Deswegen muss die katholische Kirche alles dafür tun, dass diese Taten ausnahmslos aufgeklärt werden - Warum gibt es diese Aufklärungen immer noch nicht ? auch durch eine Öffnung ihrer Archive. Wer bestimmt das Öffnen der Archive? Warum geht man da nicht mit einem Durchsuchungsbefehl rein ? Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht. Denn die Staatsanwaltschaften sind grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen.Sie tun es aber nicht. !!!!!!! Nach den jüngsten Enthüllungen gibt es deshalb auch schon etliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München.Warum nur in München? Warum sind unsere Kinder in der Kirche nicht mehr sicher ???? Warum bekommen die Mißbrauchten Kinder keinerlei seelische und juristische oder politische Unterstützung ? Warum wird dem nicht intensiver nachgegangen? Welcher Minister ist dafür verantwortlich ?
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die vielen in den letzten Jahren veröffentlichten Gutachten aus unterschiedlichen Bistümern zeigen abermals deutlich, wie hoch die Zahl von Betroffenen sexueller Übergriffe ist. Es zeigt auch, dass es bei Aufklärung und Aufarbeitung dieser Taten noch großen Handlungsbedarf gibt. Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.
Es gilt - und galt stets - das Legalitätsprinzip: Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen. Dies gilt auch, wenn es sich um Angestellte oder Würdenträger der Kirche handelt. Verfahren wie das vor dem Landgericht Köln, in dem letztes Jahr ein Priester zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, belegen dies. Hier gelten auch dieselben Regeln für die Sicherung von Beweisen, wie die Durchsuchungen in den Räumen des Erzbistum Kölns im Juni 2023 gezeigt haben.
Seit dem Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle im Jahre 2010 hat die Politik viele Maßnahmen zur Aufarbeitung ergriffen. Seit 2010 steht Betroffenen die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs als Ansprechstelle zur Verfügung. Als Ergebnis des "Runden Tisches" wurde 2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs verabschiedet. 2016 wurde die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs eingesetzt.
Als Fortschrittskoalition haben wir im Koalitionsvertrag zudem vereinbart, die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt zu verbessern. Wir werden hierzu u. a. das Bundeskriminalamt (BKA) personell stärken und die Beschäftigten beispielsweise bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträger entlasten. Mit Modellprojekten werden wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen, die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB