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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 16.04.2024

Die Besoldung der Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten erfolgt auf Grundlage der Besoldungsordnung R des Bundesbesoldungsgesetzes. Einen Entwurf für die Änderung dieses Gesetzes für die Jahre 2023 und 2024 hat die Bundesregierung jüngst auf den Weg gebracht.

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