Wo sehen Sie bzgl. der geplanten Novellierung des Unterhaltsrechts den tatsächlichen Zusammenhang zwischen reduzierten Unterhaltszahlungen und höherer Erwerbstätigkeit der Mütter?
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, der Zusammenhang zwischen reduzierten Unterhaltsleistungen und einer Steigerung der Erwerbstätigkeit scheint mir theoretischer Natur. Ich gehe davon aus, dass Väter (die ja meistens die Barunterhaltsverpflichteten sind) selbst berufstätig sind - anderenfalls wären sie ja nicht leistungsfähig. Also wird sich ihre Betreuungsleistung auf Wochenenden und Ferien konzentrieren. Welchen (zusätzlichen) Job sollte eine überwiegend betreuende Mutter zu diesen Zeiten finden? Soll sie zusätzlich zu einem regulären Teilzeitjob (etwa im Büro, im Verkauf, in der Produktion) beispielsweise kellnern (da ja in der Gastronomie ohnehin Fachkräftemangel herrscht, dort aber zu den genannten Zeiten gearbeitet wird)? Und hätte nicht auch eine Alleinerziehende, die bereits während der Woche einem Teilzeitjob nachgeht, einen Anspruch auf freie Tage?
Sehr geehrte Frau F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern.
Das Unterhaltsrecht wollen wir noch stärker am Kindeswohl ausrichten. Mit der Reform wollen wir die partnerschaftliche Betreuung von Kindern fördern und die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigen. Es wäre ungerecht, Elternteile, die einen substanziellen Beitrag zur Kindesbetreuung leisten, gleich zu behandeln wie Elternteile, die einen geringeren Beitrag leisten. Daher ist es unser Ziel, Unterschiede bei den Betreuungsanteilen im Bereich des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts besser abzubilden. Im Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts finden sich weitere Informationen. Die Anlagen zu diesem Dokument enthalten zur Veranschaulichung auch Berechnungsbeispiele (das Eckpunktepapier samt Anlagen ist abrufbar unter: BMJ - Gesetzgebung - Modernisierung des Unterhaltsrechts).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB