Ist es in nächster Zeit angedacht, die Besoldung von Richter und Staatsanwälten entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission und im Einklang mit den Forderungen des Deutschen Richterbundes anzupassen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
in einer im Juli diesen Jahres vorgestellten Untersuchung zum Zustand des Rechtsstaats in allen 27 EU-Ländern verwies die EU-Kommission die Bundesrepublik abermals darauf hin, dass Deutschland in diesem Bereich nur wenige Fortschritte gemacht habe. Bereits im Jahr 2022 hatte die Kommission die Empfehlung abgegeben, die Richter und Staatsanwälte besser zu bezahlen. Hieran knüpft meine oben gestellte Frage an, ob es perspektivisch angedacht ist, die Richter und Staatsanwälte besser zu bezahlen, um zumindest auch - wie vom Deutschen Richterbund seit Jahren gefordert - mit der Privatwirtschaft mithalten zu können? Die im Zuge der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst einhergehende Besoldungserhöhung wird die im Vergleich zur Privatwirtschaft bisherige "Besoldungslücke" kaum schließen.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns ist klar: Voraussetzung für einen starken Rechtsstaat ist immer auch eine moderne und leistungsfähige Justiz.
Die Besoldung der Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten erfolgt auf Grundlage der Besoldungsordnung R des Bundesbesoldungsgesetzes. Einen Entwurf für die Änderung dieses Gesetzes für die Jahre 2023 und 2024 hat die Bundesregierung jüngst auf den Weg gebracht. Dabei soll auch die Besoldungsordnung R angepasst werden. Die Besoldungstabelle überprüfen wir laufend auf ihre Angemessenheit.
Die Besoldung der Richterinnen und Richtern in den Bundesländern erfolgt analog nach der Besoldungsordnung R der Landesbesoldungsgesetze, unterliegt also der Gesetzgebungshoheit der Länder. Diese regeln die Besoldung für den Großteil aller Richter.
Die Attraktivität des Richterberufs hängt auch von den Arbeitsbedingungen ab. Die Bundesregierung geht hier mit einem Digitalpakt für die Justiz und ambitionierten Digitalisierungsinitiativen mit entschiedenen Schritten voran. Bereits 2023 unterstützte der Bund die Bundesländer mit 50 Millionen Euro dabei, sich den Herausforderungen der Modernisierung und Digitalisierung der Justiz zu stellen. Dadurch werden auch moderne Arbeitsformen gefördert.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB