Herr Buschmann, wie stehen Sie zur monatlich 100€ Kostenersparnis des barunterhaltpflichtigen Elternteils?
Die von Ihnen angestrebte erhöhte Betreuungszeit durch den barunterhaltpflichtigen Elternteil verursacht bei diesem kaum Kosten, vielmehr fehlen die 100€ dem versorgenden Elternteil, der bzw die ja alle Kosten des Kindes tragen muss wie Kleidung, Frisörbesuch, Freizeitgestaltung und alle anderen Kosten, die mit dem bezahlten Mindestunterhalt eh kaum zu bewältigen sind. Dazu kommt, dass der alleinerziehende Elternteil aufgrund der nur etwas erhöhten Betreuungszeit, deshalb nicht automatisch mehr arbeiten kann, da die Arbeitgeber oft nicht so flexibel sind. Sodass die 100€ dem betreuenden Elternteil fehlen und letztlich dem Kind, traurig. Wie stehen Sie dazu?
Guten Tag K. H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Das Kindeswohl steht an erster Stelle.. Wir wollen sicherstellen, dass das Recht die Betreuungsleistung mitbetreuender Eltern angemessen berücksichtigt. Wenn ein Elternteil mehr verdient als das andere, dann soll dieses auch künftig mehr Unterhaltslasten zu tragen haben.
Zu unterscheiden ist aber zwischen dem Residenzmodell einerseits, bei welchem das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und das andere den Unterhalt schuldet und dem symmetrischen Wechselmodell andererseits, bei welchem das Kind abwechselnd bei den jeweiligen Elternteilen wohnt. Bei letzterem werden die Zahlungen miteinander verrechnet.
Dazwischen existiert das weite Feld des asymmetrischen Wechselmodells, in dem sich eine Mitbetreuung finanziell kaum auswirkt. Das wollen wir ändern und die Leistung mitbetreuender Elternteile stärker würdigen.
Weitere Informationen finden sie im Eckpunktepapier zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts (s. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Eckpunkte/Eckpunkte_Unterhaltsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB