Müsste das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das seit Ende 2021 Herr Christian Lindner führt, nicht auch grundlegend reformiert werden?
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
bekanntlich steuert das BMF die Finanzbehörden der Länder mittels BMF-Schreiben.
Da diese Schreiben vielfach gegen rechtsstaatliche Vorgaben verstießen, wurden sie durch Finanzgerichte der Länder (FG) und den Bundesfinanzhof (BFH) verworfen.
Die Gerichtsverfahren (s.u.) gegen derartige BMF-Schreiben zogen sich oftmals über viele Jahre hin. Dazu zwei Fragen an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Buschmann:
1.) Warum erkundigen sich die Mitarbeiter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nicht bei den Experten des Bundesfinanzhofes, ob ihre Vorgaben rechtlich in Ordnung sind, bevor sie ihre BMF-Schreiben versenden?
2.) Ließe sich das Bürokratiemonster BRD nicht eindämmen indem der Chef des BMF seine Mitarbeiter anweist, vor Versendung von BMF-Schreiben den BFH zu befragen.
Hier einige vom BFH verworfene BMF-Schreiben: VIIIR10/13, VIIIR9/19, VIIIR28/19, VIIIR6/20, VIIIR19/20, VIIIR27/20, VIIIR15/20, VIIIR7/20
Mit freundlichen Grüßen
Marco W.
Sehr geehrter Herr W.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar. Sie werden vom Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit den Finanzministerien der Länder erstellt. Als Verwaltungsanweisungen dienen BMF-Schreiben der Auslegung und Anwendung der Steuergesetze des Bundes. Sie können keine Gesetze ändern oder „schaffen". Vielmehr geben die Schreiben die Rechtsauffassung der Verwaltung wieder und tragen damit zur Rechtsklarheit bei.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB