Klar ist: Ein Kriegsverbrecher darf sich nirgendwo auf der Welt sicher fühlen – erst recht nicht in Deutschland.
In einem Rechtsstaat ist auch zum Bürokratieabbau - also dem Abbau, der Vereinfachung oder Entschlackung von Regelungen und Gesetzen - ein Gesetz nötig. Um überflüssige Vorschriften zu streichen, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Entscheidend ist das Ergebnis: Weniger Bürokratismus und mehr Freiräume.
Die gesamte Bundesregierung verfolgt das Ziel der Stärkung unseres demokratischen Gemeinschaftsgefühls. Traditionelle Feierlichkeiten und Festakte zu nationalen Feier- und Gedenktagen, wie dem Tag der Deutschen Einheit, oder dem kürzlich veranstaltetem großen Demokratiefest zum 75. Jahrestag unseres Grundgesetzes, sind hier beispielhaft zu nennen.
Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).
Ich unterstütze des Weiteren Maßnahmen, die schnell und konkret mehr Sicherheit für Opfer sexualisierter Gewalt bringen. Ich denke dabei an den Ausbau von Gewaltschutzambulanzen, den Ausbau von psycho-sozialer Betreuung oder auch die Schaffung neuer Frauenhäuser.
Ein Eckpunktepapier wurde im Januar veröffentlicht, der Gesetzentwurf folgt schnellstmöglich.