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Marco Buschmann
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Frage von Friederike H. •

Warum stellen Sie sich gegen eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in der EU? Es gibt immer mehr Gewalt gegen Frauen und die Täter kommen auf Bewährung frei.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Europa bekommt einheitliche Regeln u. a. zur Kriminalisierung von Genitalverstümmelung, von Zwangsehen, von Cyberstalking und von nicht einvernehmlicher Veröffentlichung von intimen Bildern. Das ist ein wichtiges Paket, auf das sich Brüssel nun im Trilog politisch geeinigt hat. Europa kann jetzt mit einer starken gemeinsamen Stimme der Gewalt gegen Frauen noch effektiver den Kampf ansagen. Das begrüße ich sehr. 

Der Artikel 5, der in der Richtlinie ursprünglich vorgesehene Vergewaltigungstatbestand, wird nicht Teil der Richtlinie sein. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch die gesamte deutsche Bundesregierung und der juristische Dienst des Rates folgen der Rechtsauffassung, dass eine solche europaweite Regelung rechtswidrig gewesen wäre. Der Beschluss einer offenkundig rechtswidrigen Regelung hätte zu mehr Unsicherheit und damit zum Gegenteil dessen geführt, was wir erreichen wollen – mehr Sicherheit für Frauen. 

Ich unterstütze des Weiteren Maßnahmen, die schnell und konkret mehr Sicherheit für Opfer sexualisierter Gewalt bringen. Ich denke dabei an den Ausbau von Gewaltschutzambulanzen, den Ausbau von psycho-sozialer Betreuung oder auch die Schaffung neuer Frauenhäuser. Hier sind eine Kraftanstrengung und zügiges Handeln aller politischer Akteure gefragt, denn das Thema ist, wie Sie wissen, mindestens so komplex wie es dringlich ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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