Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos sind moderate Kontaktbeschränkungen und Zugangsregelungen im öffentlichen Raum nach wie vor erforderlich.
Die Blutentnahme bei Straßenverkehrsdelikten ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Gemäß § 81 a Abs. 2 StPO steht die Anordnung einer nicht freiwillig gewährten Blutentnahme grundsätzlich unter Richtervorbehalt.
In der Europäischen Union gibt es für den Export von Rüstungsgütern noch vielfach unterschiedliche Standards.
Die aktuellen Maßnahmen sind dem Ernst der Lage angemessen, um die Omikron-Welle in den Griff zu bekommen.
Die in der EU zugelassenen Impfstoffe sind gut wirksam und sicher. Ihr Nutzen überwiegt die Risiken deutlich.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine innovative, nachhaltige und technologieoffene Energiepolitik mit marktwirtschaftlichen Prinzipien ein. Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist für uns der Schlüssel zum Erreichen von Klimaneutralität.