Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
Deswegen wird etwa auch ein Schwangerschaftsabbruch ausschließlich bis zur Nidation und nur unter bestimmten Bedingungen gemäß der §§ 218a ff. StGB toleriert. Diese Regelung ist ein wichtiger Kompromiss und das Ergebnis langer gesellschaftlicher Diskussionen.
Als Freie Demokraten setzen wir uns für den Vollzug dieses Verfassungsauftrages zur Ablösung der Staatsleistungen ein. Deswegen haben sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen zu schaffen.
Der Missbrauchsskandal der katholischen Kirche muss lückenlos aufgeklärt werden. Das kürzlich veröffentlichte Münchener Missbrauchsgutachten ist eine Bilanz des Schreckens, das die Dimensionen der abscheulichen Verbrechen aufzeigt.
Als Freie Demokraten haben wir uns lange für eine verantwortungsvolle Liberalisierung der Drogenpolitik eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die kontrollierte Freigabe von Cannabis.
In der Tat wurde die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften von der unionsgeführten Vorgängerregierung zum Nachteil vieler Anleger geändert. Wir Freie Demokraten lehnen diese Einschränkung deutlich ab.