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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Thomas M. •

Wann erfolgt die Rücknahme der maximalen unterjährigen Verlustverrechnung von Termingeschäften von 20.000€ pro Jahr?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich begrüße es, dass die FDP eine klare Haltung gegen die unterjährige Begrenzung der Verlustverrechnung von Termingeschäften von max. 20K€ pro Jahr haben (Zitat: „dies verstößt gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und Leistungsfähigkeit“).
Ich bin betroffen, kannte die Änderung des Gesetzes bisher nicht. Als Opfer der neuen Regelung werde ich für 2021 trotz Verlusten beim CFD-Trading (Termingeschäfte) eine nicht stemmbare Steuernachzahlung auf Verluste leisten müssen. Dies besorgt mich als Familienvater sehr. Ich bin sicher, hier werden weitere Bürger mit der EK2021 eine böse Überraschung erleiden und in die Schuldenfalle tappen.
Erfolgt eine zügige Beseitigung des Missstandes nicht vor Fälligkeit der EK2021, wird dies viele Existenzen zerstören.
Dies bereitet mir schlaflose Nächte und ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich der Angelegenheit annehmen und den aktuellen Stand der Dinge darlegen könnten.

MfG T. M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Tat wurde die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften von der unionsgeführten Vorgängerregierung zum Nachteil vieler Anleger geändert. Wir Freie Demokraten lehnen diese Einschränkung deutlich ab. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder unverhältnismäßig verschoben werden.

Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privatanleger sein. Wenn sich das Depot dann in die erhoffte Richtung entwickelt, ist es logisch, dass die entgegengesetzte Absicherung verfällt. Es sind sogar Konstellationen denkbar, in denen die zu zahlende Steuer die Höhe der Gewinne übersteigt, da Verluste nicht mehr gegengerechnet werden können.

Diese steuerliche Behandlung verstößt nach unserer Ansicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und der Leistungsfähigkeit. Zudem wurden mit der Gesetzesänderung eine Reihe von Urteilen des Bundesfinanzhofs ausgehebelt.

Wir Freie Demokraten sind uns mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen darüber einig, dass wir die private Vorsorge fördern müssen. Um dies zu erreichen, werden wir uns als FDP weiterhin dafür einsetzen, die Beschränkungen der Verlustverrechnung abzuschaffen. Zusagen für einen konkreten Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen nicht geben, da es hierzu noch keine Einigung innerhalb der Koalition gibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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