Müsste man unsere Länder geregelte Strafverfolgung von Konsumenten Illegaler Substanzen die AMG, BtMG und NPSG unterliegen anhand der Aktuellen Wissenschftl. Erkenntnisse nicht überarbeiten?
Da es neue Erkenntnisse über Suchtmechanismen gibt, sollte um nicht noch mehr Traumatisierung und Folgeschäden durch Staatl. Handeln an Süchtigen zu schaffen, der Ansatz der Strafverfolgung durch Bundesländer geändert werden zumal es teilweiße Verfassungswidrig zu sein scheint (Cannabis) da der Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz missachtet wurde.
Belege:
Dinge Erklärt – Kurzgesagt
Was verursacht Sucht? Ganz einfach, oder? Drogen verursachen Sucht. Aber vielleicht ist es doch nicht so einfach.
- https://www.youtube.com/watch?v=vuoIs5_J0rw
Dinge Erklärt – Kurzgesagt, Der Krieg gegen Drogen ist gescheitert!
- https://www.youtube.com/watch?v=AR3Ynx0s8gE
Wenn die Nachfrage das Angebot erzeugt wie im Video aufgezeigt wurde, egal was für Strafen oder Gesetze herrschen, dann schadet der bisherige Ansatz mehr als er nutzt!
Ich sehe hier lokal in Südhessen zunehmendst, die Jugend nimmt immer mehr Härtere nicht zu detektierende Stoffe zu sich, da sie sich so der Verfolgungspraxis anpassen!
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten haben wir uns lange für eine verantwortungsvolle Liberalisierung der Drogenpolitik eingesetzt. Dies gilt insbesondere für die kontrollierte Freigabe von Cannabis. Aus unserer Sicht kriminalisiert das derzeitige Verbot von Cannabis unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.
Deswegen haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften festgeschrieben. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Die Legalisierung von Cannabis wird also kommen.
Auf Ebene der Bundesländer gibt es bereits jetzt Programme zur De-Pönalisierung, also zu einer Einstellung von Strafverfahren bei geringen Besitzmengen von Cannabis. Im Bund werden wir das Thema innerhalb der Bundesregierung unter Beteiligung verschiedener Ministerien adressieren. Federführend für die Legalisierung ist das Bundesministerium für Gesundheit, denn in dessen Zuständigkeit fällt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - ebenso wie das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NPSG).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB