Gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt es zahlreiche Verfassungsbeschwerden. Was passiert, wenn das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen zustimmt und das Gesetz kippt?
Sehr geehrter Herr Minister Buschmann,
die medizinisch/virologische Grundlage für das Gesetz ist ausgesprochen dünn, vor allem ist sie nicht evidenzbasiert (siehe Stellungnahmen des Netzwerks für evidenzbasierte Medizin). Spätestens mit dem Ende der Omikronwelle ist es nicht mehr verhältnismäßig und angemessen. Der Schaden ist deutlich größer als der Nutzen (Pflegenotstand vs. Schutz vulnerabler Personen), die Umsetzung wird nicht funktionieren (Alarm aus fast allen Bundesländern und Gesundheitsämtern) und die gesellschaftlichen Negativfolgen sind noch gar nicht absehbar. Ich halte es daher für sehr wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen stattgibt. Und dann? Wäre es da nicht besser, ein Memorandum auszurufen oder das Gesetz gleich wieder zurückzunehmen?
Ich freue mich auf ihre Antwort. Bereits jetzt herzlichen Dank dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert B.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
Aus Sicht der Freien Demokraten schafft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die notwendige Klarheit, auch für die Länder, die sich bisher mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht schwergetan haben. Für diese Länder ist es ein Arbeitsauftrag, die einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt zügig umzusetzen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein Bundesgesetz, das von den Ländern im Bundesrat unterstützt wurde. Im Übrigen hat auch die gesamte Landesgruppe der CSU im Deutschen Bundestag das Gesetz unterstützt. Deshalb ist es klar, dass das Gesetz zur Anwendung kommen muss - unabhängig davon, ob einem das persönlich gefällt. Denn im Rechtsstaat gelten Gesetze, ausdrücklich auch für Regierende.
Ich bin überzeugt davon, dass hier Bundesrecht von den Ländern vollzogen wird. Andernfalls sieht unser Grundgesetz auch die Möglichkeit vor, Bundesrecht umzusetzen (Art. 83 ff. GG).
Die Länder, die Probleme bei der Verwaltung und Umsetzung haben, sollten sich zum Schutz der vulnerablen Gruppen nun auf deren Lösung konzentrieren. Die kürzlich veröffentlichte Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums kann hierbei eine Hilfestellung sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB