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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Carsten W. •

Halten Sie die Finanzierung der Kirche mittels Steuermitteln noch für Zeitgemäß?

Von der Sonderbehandlung bei Lehre, Pflege, Arbeitsrecht etc. ganz zu schweigen ...

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FDP

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, womit Sie die sogenannten Staatsleistungen ansprechen. Aufgrund von Enteignungen im 19. Jahrhundert gibt es nach wie vor staatliche Leistungen an die Kirchen. Gemäß dem Ablösegebot in Art. 140 GG besteht ein Verfassungsauftrag zur Beendigung dieser Staatsleistungen durch einmalige Ablösung. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns für den Vollzug dieses Verfassungsauftrages zur Ablösung der Staatsleistungen ein. Deswegen haben sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen zu schaffen.

Die Praxis der Staatsleistungen beruht auf unterschiedlichen und historisch gewachsenen Rechtsgrundlagen. Die Kirchen haben einen Rechtsanspruch auf eine Ablösungssumme in noch zu bestimmender Höhe. Gleichzeitig ist für uns klar: Die Beendigung der Staatsleistungen ist ein Auftrag unserer Verfassung. Wir sollten also als Anhänger des Grundgesetzes diesen Auftrag in einem Dialogverfahren umsetzen.

Dies ist kein trivialer Prozess. Eine Einigung ist mit 22 Landeskirchen und 27 Erzbistümern sowie den 16 Bundesländern zu finden. Hierbei ist der  dafür zuständig, den Rahmen festzulegen, in welchem die Verhandlungen zwischen Ländern und Kirchen stattfinden. Dieser Umstand geht noch auf die Verfassung der Weimarer Republik zurück und soll sicherstellen, dass der Bund bei der Ablösung keine eigenen Interessen hat und so als unabhängiger Makler zwischen den Interessen agieren kann.

Eine Beendigung der Staatsleistungen ist überfällig und gebietet bereits unsere Verfassung. Deswegen setzen wir Freie Demokraten uns als Teil der Bundesregierung dafür ein, dass das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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