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Marco Buschmann
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Frage von Gerhard Z. •

Warum ermittelt die deutsche Justiz, im kirchlichen Missbrauchsskandal, nicht gegen ordinierten Mitgliedern der katholischen Kirche, diese sind auch nur deutsche Staatsbürger?

Die Rechtslage doch eindeutig. Es gibt keine Ausnahmen von der Strafverfolgung für die Kirche und ihre Priester wie bei der Immunität von Parlamentariern oder Diplomaten. Es gibt auch kein Recht der Kirche – etwa unter Hinweis auf das Kirchenrecht und die eigene Strafgewalt –, ihre Institution von strafrechtlichen Eingriffen frei zu halten. Unabhängig von dem eigenen kircheninternen Sanktionsverfahren gilt für Straftaten des StGB das staatliche Strafverfahren und kirchenangehörige Täter können und müssen entsprechend auch vor ordentlichen Gerichten bestraft werden.

Das in der alten CDU geführten Regierung wenig Interesse an einer Aufarbeitung bestand ist wenig verwunderlich. Ich gehe davon aus, dass ein FDP geführtes Ministerium das nicht duldet und mit der Strafverfolgung beginnt. Es müsste als erstes mal ermittelt werden welche Taten überhaupt wirklich verjährt sind.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Missbrauchsskandal der katholischen Kirche muss lückenlos aufgeklärt werden. Das kürzlich veröffentlichte Münchener Missbrauchsgutachten ist eine Bilanz des Schreckens, das die Dimensionen der abscheulichen Verbrechen aufzeigt.

Deswegen muss die katholische Kirche alles dafür tun, dass diese Taten ausnahmslos aufgeklärt werden - auch durch eine Öffnung ihrer Archive. Auch wenn die Kirche mit dem Codex Iuris Canonici 1983 über ein eigenes Strafrecht verfügt, werden wir die Aufarbeitung dieser Missbrauchsskandale nicht allein der Kirche überlassen. Das Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht. Denn die Staatsanwaltschaften sind grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen. Nach den jüngsten Enthüllungen gibt es deshalb auch schon etliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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