Rechtliche Bedenken sind bislang nicht in der Rechtspraxis aufgetreten. Es entlastet die für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden und Gerichte und ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Integration.
Betroffen ist hiervon alleine das aktive Wahlrecht. Dies entspricht auch den Wertungen des Grundgesetzes, das zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht ausdrücklich unterscheidet. Anpassungen des passiven Wahlrechts sind derzeit nicht geplant.
Eine weitere Maßnahme ist die von Ihnen erwähnte Erhöhung des Grundfreibetrages. Dessen Anpassung führt im Verbund mit dem Abbau der Kalten Progression sowie den übrigen zielgerichteten Maßnahmen zu einer erheblichen und spürbaren Entlastung.
Dieser unentgeltliche Beförderungsanspruch gehört zur verfassungsrechtlich geschützten Amtsausstattung der Abgeordneten.
Die Fortschrittskoalition hat sich im Koalitionsvertrag zu umfassenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels verpflichtet.
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem Verdacht einer verfolgbaren strafbaren Handlung von Amts wegen nachzugehen