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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Franz-Josef F. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, welchen Stellenwert ihrer Aufmerksamkeit messen Sie den Artikel 20 a GG zu? Wann wollen Sie anfangen effektive Schutz der Lebensgrundlage der Bevölkerung sicherzustelle?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Art. 20a GG ist verbindliches Verfassungsrecht. Die Fortschrittskoalition hat sich im Koalitionsvertrag zu umfassenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels verpflichtet. Dies setzen wir jetzt Schritt für Schritt um. So haben wir die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien deutlich erhöht: Bis 2030 sollen bereits 80% (statt bislang geplanter 65%) der Stromerzeugung von erneuerbaren Energieträgern stammen. Hierfür beschleunigen wir Planungsverfahren und die Durchführung wichtiger Infrastrukturvorhaben wie insbesondere den Bau neuer Stromtrassen. Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde und nun im Bundestag beraten wird.  Auch fördert der Bund verstärkt die energetische Sanierung von Gebäuden, um Einsparpotenziale bei der Dämmung und der Wärmeversorgung zu nutzen.

Die Ursachen ebenso wie die Folgen des Klimawandels sind grenzüberschreitend. Daher engagieren wir uns auch auf internationaler Ebene für verstärkte Maßnahmen. Mit Klima- und Entwicklungspartnerschaften fördern wir beidseitigen Wissens- und Technologietransfer, den Ausbau Erneuerbarer Energien mit eigenständiger Wertschöpfung und lokalen Nutzungsmöglichkeiten, nachhaltige Infrastruktur und weitere Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in unseren Partnerländern. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, zur Stärkung der Klimaresilienz, zur Überwindung von Energiearmut und am Verursacherprinzip orientierte Klimarisikoversicherungen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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