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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister, an wen kann man sich wenden, wenn der Justizminister gegen § 348 StGB verstoßen hat und diese Straftat aufgrund von § 146 GVG nicht aufgeklärt werden kann?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Deutschland gilt das Legalitätsprinzip. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem Verdacht einer verfolgbaren strafbaren Handlung von Amts wegen nachzugehen. 

Strafanzeigen können Sie direkt bei der Staatsanwaltschaft oder jeder Polizeidienststelle aufgeben.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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